Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
Für die Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfänger zur Grundschule zum Schuljahr 2022/23, hat die Samtgemeinde die Termine und das Verfahren bekannt gegeben.
Die detaillierten Informationen erhalten Sie hier. 2021-04-15_Bekanntmachung_sg_schulanfaenger-22_23.pdf