Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet“
Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Gemeinde Bodensee die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.