Bei der Überprüfung der Brücke über den Speckengraben in der Speckenstraße durch ein Ingenieurbüro wurden erhebliche Mängel festgestellt.
Im Übergang Betonbrücken, äußere Gewölberinge und innere Gewölbebereiche zeigen sich stärkere Scherschäden, die sich mittelfristig weiter vergrößern werden und durch Hohlstellen Schäden im Fahrbahnbereich hervorrufen.
Die Brücke ist im aktuellen Zustand nur noch bedingt funktionsfähig und muss von Grund auf instandgesetzt oder erneuert werden.
Der Landkreis Göttingen hat zeitnah eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Die Befahrbarkeit der Brücke muss auf die Fahrbahnmitte (3,05 m) und mit nur noch maximal 8 t Achslast, Achsabstand >2,5 m eingegrenzt werden.
Das gilt auch für den landwirtschaftlichen Verkehr!
Diese Festlegung ergibt sich aus den geringeren Schädigungen im mittleren Gewölbebrückenbereich, den deutlicheren Schäden am Gewölberand und wird demnächst umgesetzt.
Wie lange diese Eingrenzung Bestand haben wird ist noch nicht absehbar. Die für die Beauftragung der Instandsetzung oder Erneuerung vorgeschriebenen Schritte werden einige Zeit in Anspruch nehmen.