Worum geht es bei der Bundestagswahl?

Gewählt wird ein neuer Deutscher Bundestag, der 21. in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach einer Wahlrechtsreform von 2023 werden dem Parlament danach genau 630 Mitglieder angehören. Das sind über 100 Abgeordnete weniger als aktuell.

Mit ihrer Stimmabgabe haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Bundespolitik unmittelbar zu beeinflussen – kein anderes Verfassungsorgan wird hierzulande direkt gewählt.

Zu den zentralen Aufgaben des Bundestags gehört es, deutschlandweit geltende Gesetze zu verabschieden und den Bundeshaushalt, also die Verteilung der Staatsfinanzen, zu beschließen. Außerdem wählen die Abgeordneten den nächsten Bundeskanzler oder die nächste Bundeskanzlerin.

Was bedeuten Erst- und Zweitstimme?

Gewählt wird in 299 Wahlkreisen. Es gilt das sogenannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Das bedeutet: Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Die Erststimme wird auch als Wahlkreisstimme bezeichnet. Damit können Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis für den Bundestag gewählt werden.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Das Zweitstimmen-Ergebnis ist entscheidend für die letztendliche Sitzverteilung im Bundestag. Die Parteien besetzen die ihnen zustehenden Sitze zunächst mit Abgeordneten, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis durch die Erststimmen die relative Mehrheit erreicht haben. Stehen einer Partei gemäß des Zweitstimmen-Ergebnisses dann noch mehr Mandate zu, ziehen auch Kandidatinnen oder Kandidaten der vorher festgelegten Landeslisten ein.

Stehen einer Partei jedoch gemäß des Zweitstimmen-Ergebnisses weniger Mandate zu, als ihre Kandidatinnen und Kandidaten Wahlkreise gewinnen konnten, könnten bei dieser Wahl zum ersten Mal Wahlkreissiegerinnen oder Wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen. Das liegt daran, dass die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundestagswahl-termin-kandidaten-umfrage-100.html