Leinenpflicht für Hunde
Die Samtgmeinde Gieboldehausen - Fachbereich Ordnung und Bürgerservice - weist darauf hin: In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli gilt die Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und freier Landschaft. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt und dient dem Schutz der Tierwelt während der sogenannten Brut- und Setzzeit. In diesen Monaten bringen viele Wildtiere ihren