Für die Erhaltung und neue Nutzung ortsbildprägender bzw. zum alten Ortskern gehörender Gebäude (Baujahr vor 1945) in Bodense, können Privatpersonen im Rahmen der Dorfentwicklung Förderanträge stellen.
Anträge können Eigentümer von
• landwirtschaftlichen Betrieben
• ehemals landwirtschaftlichen Betrieben
• denkmalgeschützten Gebäuden
• sonstigen ortsprägenden Gebäuden (Baujahr vor 1945)
stellen.
Am 27. Februar 2026 fand dazu eine Informationsveranstaltung für private Eigentümer*innen von Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Gebäuden, über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung aus dem Dorfentwicklungsprogramm statt. Hier können Sie die Präsentation der Veranstaltung abrufen: PPT_Bodensee_Auftakt Umsetzung_260227-1