In der niedersächsichen Kommunalwahlordnung ist festgelegt, dass die Wahlleitung zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen einzeln oder durch öffentliche Bekanntmachung auffordert, innerhalb einer angemessenen Frist Wahlberechtigte des Wahlgebiets als weitere Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen.

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Samtgemeindewahlleitung zur Bildung von Wahlausschüssen:

2026-01-21 Bekanntmachung Aufforderung zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern