Die Samtgmeinde Gieboldehausen – Fachbereich Ordnung und Bürgerservice – weist darauf hin:

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli gilt die Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und freier Landschaft. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt und dient dem Schutz der Tierwelt während der sogenannten Brut- und Setzzeit.
In diesen Monaten bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und ziehen ihn groß. Besonders in dieser sensiblen Phase reagieren sie empfindlich auf Störungen. Freilaufende Hunde können für die Tiere eine Gefahr darstellen, da sie ihre Jungtiere verschrecken, vertreiben oder im schlimmsten Fall verletzen können.
Verstöße gegen die Leinenpflicht sind nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für einen Verstoß gegen die Leinenpflicht kann bis zu 5.000 Euro betragen.

https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/zum-schutz-der-wildtiere-in-der-brut-setz-und-aufzuchtzeit-leinenpflicht-ab-1-april-fur-hunde-und-mehr-rucksichtnahme-im-freien-240559.html

Seien Sie verantwortungsbewusst und nehmen Sie Rücksicht!