Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.

Eine Verpflichtung besteht zum Beschluss einer Hauptsatzung. Darin sind Reglungen zu treffen, wie z.B. der Name der Gemeinde, das Aussehen des Wappens und des Dienstsiegels, die Bestimmung von Wertgrenzen, Vertretungsregelungen oder die Festlegung der Form von Bekanntmachungen.
Der Rat der Gemeinde hat am 07.12.2021 eine veränderte Hauptsatzung beschlossen, die im Amtsblatt Nr. 86 vom 30.12.2021 veröffentlicht wurde.
Hauptsatzung der Gemeinde Bodensee