Aktuelles
Bekanntmachung
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet“ Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in
Dorfentwicklung
Nachdem der Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion "Krebeck-Renshausen-Bodensee" in Kraft getreten ist, können nun auch private Vorhaben in Angriff genommen werden. Über die Anforderungen und Möglichkeiten können Sie sich kostenlos vor Ort beraten lassen. Die Einzelheiten dieses
Kommunalwahl 2026
Der Gemeindewahlausschuss tritt zu seiner 1. öffentlichen Sitzung zusammen: 2026-06-22 Bekanntmachung über die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses - Bodensee
Dorfentwicklung
Der Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion Krebeck - Renshausen - Bodensee ist jetzt genehmigt und damit in Kraft. Der Plan kann auf der Homepage der Gemeinde Krebeck abgerufen werden: https://www.gemeinde-krebeck.de/bauen-wohnen/dorfentwicklung-krebeck-renshausen-bodensee/
Betrieb von Mährobotern
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen hat gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 und § 39 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetzl (BNatSchG) folgende Allgemeinverfügung: erlassen: Allgemeinverfügung Verbot nächtlichen Betrieb v. Mährobotern
Kommunale Wärmeplanung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Endberichtes zur Kommunalen Wärmeplanung in der Samtgemeinde Gieboldehausen