Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Für die Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfänger zur Grundschule zum Schuljahr 2025/26, hat die Samtgemeinde die Termine und das Verfahren bekannt gegeben.

Die detaillierten Informationen erhalten Sie hier: 2024 Anmeldung Grundschule 25_26