Nachdem die die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göttingen an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Fünftagesabschnitt) unter 35 liegt gelten aufgrund der Reglungen neue, deutlich abgeschwächte Schutzmaßnahmen.
Damit ist unter Beachtung von Hygieneregeln die Nutzung der Sporthalle (DGH I) für sportliche Aktivitäten wieder möglich.

Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, kommen Sie hier zu unserer Coronainformationsseite.