Der Samtgemeindeausschuss Gieboldehausen hat die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

In Bodensee soll aufgrund des der Gemeinde bekannten Bedarfs eine geringfügige Erweiterung des vorhandenen Neubaugebietes nach Norden vorbereitet werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB.
Nähere Informationen zum Inhalt der beabsichtigten Planung und des Verfahrens finden Sie hier: