„Das Schöffenamt ist seit mehr als 140 Jahren im Gerichtsverfassungsgesetz verankert und bildet einen ganz besonderen Bereich des Ehrenamtes.  Schöffinen und Schöffen leisten in der Strafrechtspflege einen großen Beitrag zur Rechtsprechung und damit für den Rechtsstaat. Sie bringen nicht nur ihre Lebenserfahrung und Ihre beruflichen Kenntnisse, sondern auch einen frischen Blick von außen in den Strafprozess ein und können diesen dadurch sehr bereichern. Die Beteiligung gewählter Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung stellt durch die auf diese Weise ausgeübte demokratische Kontrolle der Justiz eine wichtige Säule des modernen rechtsstaatlichen Strafprozesses dar.“ (Dr. Kathrin Wahlmann, Niedersächsische Justizministerin)

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Wahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 erfolgt im Jahr 2023.

Die Bekanntmachung der Samtgemeinde Gieboldehausen und damit verbundenen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.