Der Landkreis Göttingen hat den Entwurf des „Teilplans Windenergie“ nach Beschluss des Kreistages bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt (korregierte Fassung vom 27. Juni 2024):

I.
Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 6 vom 28.01.2021, S. 95-97 ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumord­nungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen auch die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie eingeleitet worden.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des einhergehenden beschleunig­ten Ausbaus der Windenergie an Land hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, das Thema Windenergie aus dem RROP Entwurf abzukoppeln und in einem eigenen Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (allg. Planungsabsichten/ Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für den Teilplan nicht wiederholt werden.

Im vorliegenden Entwurf des Teilplans ist die Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung im Landkreis Göttingen zur Erreichung des verbindlichen Teilflächenziels aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) dargelegt.

Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat am 29.05.2024 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Teilplan Windenergie Entwurf 2024 für den Landkreis Göttingen gefasst – formell ein sachliches Teilprogramm Windenergie gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Mit dem Beschluss zum Satzungsentwurf über den Teilplan Windenergie samt Anlagen wird die Verwaltung des Landkreises beauftragt, das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten.“
Quelle: https://www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/korrektur-der-bekanntmachung-vom-30052024

Auch die Öffentlichkeit, also alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göttingen, hat die Möglichkeit, zu dem Entwurf des Teilplans Stellung zu nehmen.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bodensee sind über die Planungen durch einen Flyer, der an alle Haushalte verteilt wurde, grundsätzlich informiert worden. Dies war geboten, weil in dem Entwurf des Teilplans der Höherberg als Vorranggebiet für Windenergienutzung auswiesen ist.

Der Rat der Gemeinde Bodensee hat  seine ablehnende Haltung gegenüber diesem Entwurf in dieser Form festgestellt.