Seit dem 11.02.2021 sind Impfungen gegen das Corona-Virus in den Impfzentren des Landkreises Göttingen möglich.

Die Reihenfolge bei den Impfungen ist bundesweit festgelegt. Impfberechtigt sind derzeit insbesondere Personen im Alter ab 80 Jahren (Stufe 1). Danach, voraussichtlich ab April, folgen Personen im Alter ab 70 Jahren; Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung sowie deren enge Kontaktpersonen und weitere definierte Gruppen (Stufe 2). Die folgende Stufe 3 umfasst Personen im Alter ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen; Erzieher und Lehrer und weitere. Wann welche Stufe jeweils impfberechtigt ist, wird öffentlich bekannt gemacht, u. a. auf der Webseite des Landkreises www.landkreisgoettingen.de.

Ausführlichere Informationen zu den Impfzentren des Landeskreises finden Sie hier.