des Ehrenamtes der stellvertretenden Schiedsperson in der Samtgemeinde Gieboldeshausen.

Das Schiedsamt dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es kann von jedem – auch minderjährigen – Bürger angerufen werden zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten (z.B. Schadensersatz, Mietzins, Räumung der Wohnung, nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen Kompostgeruch, Bäumen, Einfriedung etc.) und bestimmter strafrechtlicher Streitigkeiten.

Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann (Schiedspersonen) haben keine Entscheidungsgewalt wie ein Gericht, sondern versuchen, mit den Parteien unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen eine einvernehmliche Beilegung des Streites herbeizuführen. Dabei können die Parteien – anders als bei einer gerichtlichen Entscheidung per Urteil – selber an der Gestaltung der Lösung mitwirken. Die Schiedspersonen sind für die Führung solcher Schlichtungsverhandlungen ausgebildet und unterstehen der dienstlichen Aufsicht des Amtsgerichts.“ (zitiert von der Homepage des Amtsgerichtes Göttingen)

Weitere Informationen, insbesondere auch zur Bewerbung, erhalten Sie hier: 2023-11-13 Ausschreibung stellv_Schiedsperson