Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Für die Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfänger zur Grundschule zum Schuljahr 2024/25, hat die Samtgemeinde die Termine und das Verfahren bekannt gegeben.

Die detaillierten Informationen erhalten Sie hier: 2023-03-23 Anmeldung Grundschule 24_25